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5.9 Kernspektroskopie an instabilen Kernen

Definition: Kernspektroskopie = Untersuchung angeregter Kernzust„nde.

Eigenschaften des angeregten Kernzustandes:

Vorgehensweise:

1.
Messung der Energie der ausgesandten Quanten
2.
Kl„rung der Abfolge der Zerfallsprozesse durch Koinzidenzmessungen
3.
Bestimmung von Spin und Parit„t aus den bekannten Eigenschaften der Grundzust„nde ber die Auswahlregeln. H„ufig nicht eindeutig, daher
4.
Ermittlung eines konsistenten Zerfallsschemas aus zus„tzlichen Beboachtungsgr”áen
5.
Besonders unsicher: $\beta$-Zerfall. Zu ihrer Auswertung sind n”tig: Zerfallsenergie, Halbwertszeit und u. U. Form des $\beta$-Spektrums
6.
Auswahlregeln fr $\gamma$-Strahlung sind anwendbar, wenn der Multipolcharakter bekannt ist (z. B. aus der Messung des Konversionskoeffizienten, oder aus der Winkelverteilung der Strahlung)

Ermittlung der Winkelverteilung der $\gamma$-Strahlung: $\gamma$-$\gamma$-Winkelkorrelation:



Alexander Wagner
2000-03-30